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Seit dem 1. Januar 2006 können die Kosten für
Handwerkerleistungen von der Steuerschuld abgezogen werden! Das Finanzamt
erstattet zukünftig bis zu 1.200 €!
Welche Leistungen sind umfaßt?
Auftraggeber erhalten die Steuerermäßigung für die Kosten von
Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
Wer ist berechtigt?
Sowohl Eigentümer als auch Mieter können Kosten für
Handwerkerleistungen absetzen, die in ihrem Privathaushalt anfallen.
Welche Voraussetzungen gelten für die
Absetzbarkeit der Handwerkerrechnung?
Erhalt einer Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer
(=Mehrwertsteuer) und separat angesetzten Arbeitskosten. Da auch die
anteilige Mehrwertsteuer begünstigt ist, sollte sie getrennt nach
Arbeitskosten und sonstigen Kosten ausgewiesen werden.
Überweisung (keine Barzahlung!) des Rechnungsbetrages auf das Konto des
Handwerksbetriebes und Einreichung einer Überweisungsdurchschrift oder
eines Kontoauszuges beim Finanzamt im Rahmen der jährlichen
Einkommensteuererklärung. Erbringung der Handwerkerleistung und der
entsprechenden Zahlung nach dem 31. Dezember 2005.
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Alle Angaben ohne Gewähr.
Bitte fragen Sie Ihren Steuerberater.
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