Handwerker-Rechnungen absetzen


Seit dem 1. Januar 2006 können die Kosten für Handwerkerleistungen von der Steuerschuld abgezogen werden! Das Finanzamt erstattet zukünftig bis zu 1.200 €!

Welche Leistungen sind umfaßt?

Auftraggeber erhalten die Steuerermäßigung für die Kosten von Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Wer ist berechtigt?

Sowohl Eigentümer als auch Mieter können Kosten für Handwerkerleistungen absetzen, die in ihrem Privathaushalt anfallen.

Welche Voraussetzungen gelten für die Absetzbarkeit der Handwerkerrechnung?

Erhalt einer Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer) und separat angesetzten Arbeitskosten. Da auch die anteilige Mehrwertsteuer begünstigt ist, sollte sie getrennt nach Arbeitskosten und sonstigen Kosten ausgewiesen werden.
Überweisung (keine Barzahlung!) des Rechnungsbetrages auf das Konto des Handwerksbetriebes und Einreichung einer Überweisungsdurchschrift oder eines Kontoauszuges beim Finanzamt im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung. Erbringung der Handwerkerleistung und der entsprechenden Zahlung nach dem 31. Dezember 2005.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte fragen Sie Ihren Steuerberater.

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